Insolvenzverwaltung
Maßgebliches Ziel der KANZLEI SCHOLZE ist der Erhalt von Unternehmen im Interesse aller Beteiligten. Dafür setzt sich unser gesamtes Team mit aller Kraft ein.
Ein saniertes fortbestehendes Unternehmen bringt für alle Seiten in der Regel das bestmögliche Ergebnis. Dazu gehören Gläubiger, Vertragspartner, Arbeitnehmer und Eigentümer. Übertragene Sanierungen sowie die Gestaltung und Durchführung von Insolvenzplänen sind hier Mittel der Wahl.
Die Kernaufgaben der Insolvenzverwaltung bearbeiten wir mit eigenen Mitarbeitern. Es werden hierfür in der Regel keine externen Dienstleister beauftragt, die wir gegenüber der Insolvenzmasse abrechnen müssten. Dies betrifft insbesondere die Führung der Insolvenztabelle, die Insolvenzbuchhaltung, die Durchführung und Abrechnung der Insolvenzgeldansprüche, die Prüfung und Geltendmachung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen, die Debitorenbeitreibung sowie das Insolvenzcontrolling.
Sollten wir tatsächlich an unsere Kapazitätsgrenzen stoßen, könnten wir sehr schnell reagieren, weil wir über ein ausgezeichnetes externes Netzwerk verfügen. Wir behalten dabei stets die Kosten im Blick und stimmen alle Maßnahmen nach Notwendigkeit mit den Gerichten und ggf. auch in den Gläubigerversammlungen ab.