Eigenverwaltung und Schutzschirm
Für eine erfolgreiche Sanierung bei nahender Krise ist die aktive Nutzung der verbleibenden Zeit entscheidend.
Fürchten Sie in einem Regelverfahren durch die Beauftragung eines Insolvenzverwalters und den Übergang aller Entscheidungsbefugnisse den Kontrollverlust über das Unternehmen? Dann könnte die klassische Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren eine Alternative sein. Beide Verfahrensarten verfolgen das Ziel der Unternehmenssanierung, sind aber dennoch unterschiedlich ausgestaltet.
Beim Schutzschirmverfahren kann der Schuldner selbst den vorläufigen Sachwalter vorschlagen. Das Verfahren wird nicht zwingend öffentlich bekannt gegeben. Die Zahlungsunfähigkeit darf zwar drohen, aber nicht bereits eingetreten sein.
Auch bei der Eigenverwaltung bleibt der Schuldner als Unternehmenslenker an Bord. Die Zahlungsunfähigkeit kann eingetreten sein, wenn der Schuldner sonst vertrauenswürdig ist und das Verfahren keine Nachteile für die Gläubiger befürchten lässt. Der Unternehmer wird lediglich durch einen Sachwalter überwacht. Er hat die Aufgaben des klassischen Insolvenzverwalters weitestgehend selbst zu erledigen. Dafür benötigt er die KANZLEI SCHOLZE, um alle besonderen Obliegenheiten in der Insolvenz erfüllen zu können.
Seine Hauptexpertise ist das jeweilige Geschäft – Insolvenzverwaltung ist unsere. Die KANZLEI SCHOLZE analysiert die Voraussetzungen und übernimmt die Umsetzung – ob als Verfahrensbevollmächtigte oder in der Funktion des gerichtlich bestellten Sachwalters.
Als Sanierungsberater bereiten wir Eigenverwaltungsverfahren nach § 270a InsO vor, holen Bescheinigungen gemäß § 270b InsO für Schutzschirmverfahren ein, erstellen Sanierungskonzepte, Insolvenzanträge, Insolvenzpläne mit den erforderlichen Planrechnungen und Anlagen und begleitet die Geschäftsführung während des gesamten Verfahrens bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Verfahren.
Als Sachwalter wirken wir unterstützend bei der Sanierung mit und überwachen die Vorgänge mit Rat und Tat.