Arbeitsrecht

Insolvenzverwaltung führt häufig zu notwendigem Personalabbau. Unser Ziel ist jedoch stets der wirtschaftlich sichere Erhalt einer maximal möglichen Anzahl von Arbeitsplätzen.

Auch abseits einer Insolvenz beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts.

Wir prüfen und gestalten Arbeitsverträge, beraten Sie vor sowie nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren sowie solchen zur Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Forderungen.

Auch im kollektiven Arbeitsrecht sind wir gerne Ihr Partner. Themen hierbei sind Mitbestimmung in Betrieben (Betriebsträte), Arbeitskampf, Gewerkschaften und Verbände.

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